Kann der Verein das Gehalt nach dem Abstieg automatisch kürzen?
Nur wenn eine tragfähige vertragliche Grundlage die Anpassung hinreichend bestimmt regelt. Der Abstieg als sportliches Ereignis ersetzt keine Vereinbarung über Umfang, Beginn und Dauer.
Gilt eine Abstiegsklausel auch für Prämien und Sachleistungen?
Das lässt sich nicht pauschal beantworten. Maßgeblich ist, ob die Klausel nur das Fixum oder die gesamte beziehungsweise bestimmte Vergütungsteile erfasst.
Was ist bei einer Relegation oder einem Lizenzentzug?
Prüfen Sie, ob der Vertrag diese Ereignisse dem Abstieg gleichstellt. Eine sportliche Niederlage, eine Zulassungsentscheidung und ein freiwilliger Rückzug können unterschiedliche Auslöser sein.
Kehrt das alte Gehalt bei einem Wiederaufstieg automatisch zurück?
Eine automatische Rückkehr besteht nicht ohne Weiteres. Der Vertrag sollte ausdrücklich festlegen, welches Ereignis welche Vergütung wieder aktiviert.
Welche Unterlagen sind für die Prüfung wichtig?
Vollständiger Vertrag mit Nachträgen, offizielle sportliche Entscheidung, Gehalts- und Prämienabrechnungen sowie der Berechnungsweg der Anpassung bilden die wichtigste Grundlage.