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Arbeitszeitrecht im Profifußball: Reisezeit und Ruhefenster im Saisonplan

Wie Vereine und Profifußballer Training, Spiel, Reise und tägliche Ruhezeiten im Saisonplan arbeitszeitrechtlich einordnen und dokumentieren.

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29. August 2026 · Mag. Bernhard Brandauer, Rechtsanwalt

Ein Saisonplan im Profifußball besteht nicht nur aus Anstoßzeiten. Training, Besprechungen, Spiele, verpflichtende Reisen und Nachbereitung können die tägliche Arbeitszeit und die anschließenden Ruhefenster beeinflussen. Für Verein und Spieler ist deshalb entscheidend, welche Zeiten angeordnet oder vorausgesetzt werden und wie sie im Plan nachvollziehbar bleiben.

Das Arbeitszeitrecht beantwortet nicht jede sportliche Frage. Es hilft aber dabei, Belastungsfolgen zu prüfen, die tägliche Ruhezeit nach einem späten Spiel abzusichern und Sonntags- oder Feiertagseinsätze nicht bloß mit dem Spielplan zu begründen.

Kurze Einordnung

Welche Situation soll geprüft werden?

Wählen Sie die Ausgangslage, die Ihrem Saisonplan am nächsten kommt. Die Einordnung zeigt, welche Zeiten und Unterlagen zuerst geordnet werden sollten.

Sie können Ihre Situation gleich hier weiterleiten.

01 Frage 1

Aus welcher Rolle prüfen Sie den Saisonplan?

Ergebnis

Ihre Einschätzung

01

Bei Reisen und späten Spielen müssen tatsächliche Abläufe, Weisungen und Rückkehrzeiten gemeinsam geprüft werden.

Ordnen Sie Anreise, Abreise, Treffpunkt, Rückkehr, Spiel und Nachbereitung mit Datum und Uhrzeit. Markieren Sie, welche Zeiten der Verein angeordnet oder organisiert hat.

02

Ein dichtes Spielprogramm darf das tägliche Ruhefenster und die Wochenendruhe nicht ungeprüft verdrängen.

Vergleichen Sie das Ende der letzten verpflichtenden Tätigkeit mit dem Beginn des nächsten Treffens. Prüfen Sie zusätzlich, ob ein Sonntag oder Feiertag betroffen ist und welche Ausnahme konkret herangezogen wird.

03

Ein belastbarer Saisonplan braucht neben Sollzeiten auch eine nachvollziehbare Dokumentation der tatsächlichen Abläufe.

Legen Sie Plan, Änderungen und tatsächliche Zeiten nebeneinander. Kennzeichnen Sie kurzfristige Verschiebungen, zusätzliche Besprechungen, individuelle Einheiten und ungeplante Rückkehrzeiten.

Welche Tätigkeiten im Saisonplan als Arbeitszeit zählen

Arbeitszeit ist nach § 2 AZG die Zeit vom Beginn bis zum Ende der Arbeit ohne Ruhepausen. Für den Profifußball bedeutet das zunächst, dass nicht nur die 90 Minuten eines Spiels betrachtet werden. Verpflichtendes Training, angeordnete Besprechungen, taktische Vorbereitung, medizinisch oder organisatorisch gebundene Tätigkeiten und die konkrete Reiseorganisation können für die Einordnung relevant sein.

Nicht jede Zeit rund um einen Spieltag hat automatisch dieselbe Qualität. Entscheidend sind der Vertrag, die Weisung des Vereins, der Treffpunkt, die tatsächliche Bindung und die Frage, ob der Spieler über die Zeit frei verfügen konnte. Eine freiwillige private Anreise ist anders zu beurteilen als eine vom Verein festgelegte gemeinsame Abfahrt mit Anwesenheitspflicht.

Der Saisonplan sollte daher nicht nur mit dem Etikett „Spieltag“ arbeiten. Er sollte Beginn und Ende der einzelnen verpflichtenden Tätigkeiten zeigen. Die Schwerpunktseite zu Vertrag und Vergütung hilft bei der Verbindung zwischen Vertragsklauseln, Trainingspflichten und Entgelt.

Wie Reisezeit und Rückkehr nach Spielen einzuordnen sind

Reisezeit ist im Profisport besonders situationsabhängig. Der Verein kann eine gemeinsame Abfahrt, einen bestimmten Treffpunkt, die Nutzung eines Mannschaftsbusses oder eine Rückkehrorganisation vorgeben. Für die arbeitszeitrechtliche Prüfung ist dann festzuhalten, welche Vorgaben bestanden und ob der Spieler während der Reise tatsächlich gebunden war.

Eine pauschale Aussage, jede Fahrt sei Arbeitszeit oder keine Fahrt sei Arbeitszeit, greift zu kurz. Maßgeblich sind die konkrete Arbeitsleistung, die Organisation durch den Verein und die rechtliche Stellung der Reise im jeweiligen Ablauf. Im Zweifel werden Reiseplan, Nachrichten, Anwesenheitslisten und die Abrechnung gemeinsam geprüft.

Besonders wichtig ist die Rückkehr nach einem Abend- oder Nachtspiel. Der Saisonplan muss nicht nur den Anstoß, sondern auch Duschen, Besprechung, Transfer zum Treffpunkt und die tatsächliche Rückkehr berücksichtigen, soweit diese Zeiten verpflichtend oder vom Verein organisiert waren. Für die Abgrenzung zur bloßen Nichtaufstellung kann der Beitrag zur Abstellung für die Nationalmannschaft hilfreich sein.

Wie das tägliche Ruhefenster nach einem Nachtspiel geschützt wird

§ 12 AZG sieht grundsätzlich eine tägliche Ruhezeit von mindestens elf zusammenhängenden Stunden vor. Die Uhr läuft nicht einfach ab dem Schlusspfiff. Entscheidend ist, wann die letzte verpflichtende Tätigkeit endet und wann die nächste verpflichtende Tätigkeit beginnt. Deshalb muss der Verein die tatsächliche Rückkehr oder das Ende einer angeordneten Nachbereitung in den Ablauf einbeziehen.

Ein späteres Spiel am Samstag und ein frühes Treffen am Sonntag können damit arbeitszeitrechtlich problematisch werden, auch wenn die reine Trainingsdauer am nächsten Morgen kurz ist. Der Plan sollte das Ende des Spieltags und den frühestmöglichen Beginn des nächsten Pflichttermins sichtbar machen. Abweichungen oder kollektivvertragliche Regelungen dürfen nicht bloß vermutet, sondern müssen konkret geprüft werden.

Für den Spieler ist es sinnvoll, Abweichungen zeitnah sachlich zu dokumentieren. Für den Verein ist eine nachvollziehbare Planung mit Begründung besser als nachträgliche Korrekturen aus Kalendererinnerungen. Bei Streit über die Umsetzung oder eine Vertragsfolge ist die Schwerpunktseite zu Kündigung und Konflikten ein weiterer Einstieg.

Welche Pausen und Höchstgrenzen im Plan mitzudenken sind

§ 11 AZG verlangt bei längeren Arbeitszeiten Ruhepausen. Für die Saisonplanung reicht es daher nicht, Trainings- und Spielblöcke nur zu addieren. Zwischen zusammenhängenden Tätigkeiten müssen die vorgesehenen Pausen tatsächlich möglich sein und dürfen nicht bloß als freie Minuten im Kalender erscheinen, wenn der Spieler in dieser Zeit weiterhin gebunden bleibt.

§ 9 AZG begrenzt die tägliche und wöchentliche Arbeitszeit. Die konkrete Höchstgrenze, die Verteilung und ein allfälliger Durchrechnungszeitraum sind anhand der anwendbaren Regelungen und des tatsächlichen Saisonverlaufs zu prüfen. Ein einzelner freier Vormittag heilt nicht automatisch eine Überschreitung an einem anderen Tag.

Auch kurzfristige Änderungen gehören in die Dokumentation. Zusätzliche Videoanalysen, Sponsorentermine mit Anwesenheitspflicht, verlängerte Rückreisen oder individuelle Trainings können den geplanten Umfang verändern. Der Verein sollte die Änderung und ihre tatsächliche Dauer erfassen, der Spieler sollte Abweichungen von den vereinbarten Zeiten nachvollziehbar festhalten.

Was bei Sonntags- und Feiertagseinsätzen gilt

Das Arbeitsruhegesetz schützt die Wochenend- und Feiertagsruhe. Ein Spiel am Sonntag oder an einem gesetzlichen Feiertag ist daher nicht allein deshalb unbedenklich, weil es im Ligakalender steht. Es muss eine gesetzliche, verordnungsrechtliche oder kollektivrechtliche Grundlage für die konkrete Ausnahme geben.

Für die Planung sind der Beginn und das Ende des Einsatzes, die Reise, die Nachbereitung und eine allfällige Ersatzruhe getrennt zu erfassen. Die bloße Bezeichnung als „Matchday“ ersetzt nicht die Prüfung, ob die Arbeitsruhe eingehalten oder rechtmäßig ausgenommen wird. Bei internationalen Spielen können zusätzliche Regeln und mehrere Rechtsordnungen zusammentreffen.

Eine Saisonübersicht sollte deshalb für jeden Sonntag und Feiertag den Ausnahmegrund und die dazugehörige Unterlage ausweisen. Fehlt diese Zuordnung, lässt sich später nur schwer beurteilen, ob die Belastung geplant, ausgeglichen oder schlicht übersehen wurde.

Wie Verein und Spieler die Zeiten beweissicher dokumentieren

Zum Grundbestand gehören der Spielervertrag, Nachträge, Mannschaftsplan, Trainingskalender, Spiel- und Reisepläne sowie Nachrichten zu kurzfristigen Änderungen. Ergänzend sollten Treffpunkte, Abfahrten, Rückkehr, Besprechungen, medizinische Termine und individuelle Einheiten mit Datum und Uhrzeit erfasst werden.

Bewährt hat sich eine einfache Chronologie mit drei Ebenen: geplante Zeit, angeordnete Änderung und tatsächlich ausgeführte Zeit. So wird sichtbar, ob ein Ruhefenster bereits im ursprünglichen Plan fehlte oder erst durch eine Verschiebung verkürzt wurde. Auch der Grund für eine Änderung sollte kurz vermerkt werden.

Für die Prüfung sind nicht nur Unterlagen des Vereins relevant. Spieler können Kalender, Nachrichten, Bordkarten, Team-Apps und Abrechnungen beisteuern. Entscheidend ist eine geordnete zeitliche Darstellung, nicht die größtmögliche Menge an Einzeldateien.

Welche Fehler bei Reisezeit und Ruhezeit häufig vorkommen

Nur die Spielminuten zählen: Verpflichtendes Training, Besprechungen, Reisevorgaben und Nachbereitung werden aus dem Saisonplan ausgeblendet.

Rückkehr und Treffpunkt verwechseln: Das Ende eines Spiels ist nicht immer das Ende der letzten verpflichtenden Tätigkeit.

Ruhezeit ab dem Schlusspfiff berechnen: Für das Ruhefenster muss der tatsächliche Abschluss des Pflichtprogramms feststehen.

Sonntagseinsätze pauschal freigeben: Für die Ausnahme von der Arbeitsruhe braucht es eine konkrete rechtliche Grundlage und eine passende Dokumentation.

Planänderungen nicht nachführen: Ein ursprünglicher Kalender bildet die Realität nicht mehr ab, wenn Rückreise, Videoanalyse oder Training kurzfristig verschoben wurden.

Häufige Fragen zur Arbeitszeit im Profifußball

Ist die Reise zu einem Auswärtsspiel immer Arbeitszeit?
Nein. Die Einordnung hängt von den konkreten Vorgaben, der Bindung während der Reise und dem Zusammenhang mit der geschuldeten Tätigkeit ab. Treffpunkt, gemeinsame Abfahrt, Reiseplan und Nachrichten sollten gemeinsam geprüft werden.

Wie viel Ruhezeit muss nach einem späten Spiel bleiben?
§ 12 AZG sieht grundsätzlich elf zusammenhängende Stunden tägliche Ruhezeit vor. Maßgeblich ist das Ende der letzten verpflichtenden Tätigkeit, nicht automatisch der Schlusspfiff. Sonderregelungen müssen konkret geprüft werden.

Darf ein Verein sonntags oder an Feiertagen spielen lassen?
Das hängt von der anwendbaren Ausnahme nach dem Arbeitsruhegesetz, einer Verordnung oder einer kollektivrechtlichen Regelung ab. Der Spielplan allein ersetzt diese Prüfung nicht.

Welche Unterlagen sollten Spieler und Verein aufbewahren?
Wichtig sind Vertrag und Nachträge, Saison- und Reiseplan, Nachrichten, Treffpunkte, Rückkehrzeiten, tatsächliche Trainingszeiten und Abrechnungen. Eine kurze Chronologie erleichtert die Prüfung.

Was ist bei einer kurzfristigen Planänderung zu tun?
Die Änderung sollte mit Anlass, neuer Uhrzeit und tatsächlichem Ablauf dokumentiert werden. So lässt sich später feststellen, ob Pausen, Höchstgrenzen oder Ruhefenster betroffen waren.

Das Wichtigste für die nächsten Schritte

Ordnen Sie zunächst Vertrag, Saisonplan und alle Reise- und Spieltagsunterlagen. Markieren Sie für jeden relevanten Tag Beginn und Ende der verpflichtenden Tätigkeiten, tatsächliche Rückkehr, nächsten Pflichttermin und allfällige Planänderungen.

Danach lässt sich prüfen, ob die Einordnung der Reise, die tägliche Ruhezeit nach § 12 AZG, Pausen und Höchstgrenzen nach §§ 9 und 11 AZG sowie die Wochenend- und Feiertagsruhe nachvollziehbar umgesetzt wurden. Maßgeblich bleiben die konkreten Abläufe und die anwendbaren Ausnahmen.

Kontakt zur Kanzlei
Wenn Sie einen Saisonplan, Reisezeiten oder Ruhefenster im Spielervertrag prüfen lassen möchten, übermitteln Sie den Vertrag mit Nachträgen und eine geordnete Chronologie. Mag. Bernhard Brandauer, Rechtsanwalt, klärt mit Ihnen die nächsten sinnvollen Schritte.

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