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Bildrechte nach Vereinswechsel: Alte Kampagnen, Löschung und Nachlizenzierung

Was gilt für Spielerbilder nach dem Vereinswechsel? Alte Kampagnen, Löschung, Archive und eine neue Lizenz sauber prüfen und dokumentieren.

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Hinter jeder Mandatsbetreuung steht ein eingespieltes Team aus Rechtsanwälten, Juristen und Spezialisten. Fragen zum Spielervertrag prüfen wir mit Blick auf Vertrag, Beweise, Fristen und wirtschaftliche Folgen.

12. September 2026 · Mag. Bernhard Brandauer, Rechtsanwalt

Ein Vereinswechsel beendet eine Bildlizenz nicht automatisch und erlaubt auch keine neue Nutzung ohne Prüfung. Entscheidend sind Zweck, Medium, Gebiet, Dauer, Bearbeitung, Vertragspartner und eine mögliche Nachwirkung der ursprünglichen Vereinbarung. Alte Kampagnen, Archive und neue Werbemittel müssen getrennt erfasst werden.

Für die praktische Abwicklung braucht es eine klare Liste: Welche Inhalte sind noch aktiv, welche werden nur archiviert, welche müssen entfernt werden und für welche Nutzung ist eine neue Freigabe erforderlich? § 78 Urheberrechtsgesetz und die Vertragsauslegung nach §§ 914 und 915 ABGB geben dafür den rechtlichen Rahmen.

Kurze Einordnung

Welche Nutzung ist nach dem Vereinswechsel offen?

Wählen Sie die Situation, die Ihrem Fall am nächsten kommt. Das Ergebnis zeigt, welche Unterlagen Sie zuerst ordnen sollten.

Sie können Ihre Situation gleich hier weiterleiten.

01 Frage 1

Aus welcher Rolle prüfen Sie die Nutzung?

Ergebnis

Ihre Einschätzung

01

Aktive Werbung, Shopinhalte und Archive brauchen eine getrennte Bestandsaufnahme.

Sichern Sie Motiv, Text, Kanal, Laufzeit, Gebiet, Ausspielung und Vertragspartner. Halten Sie fest, welche Nutzung nach dem Vereinswechsel weiterläuft und welche beendet werden soll.

02

Eine Entfernung hängt von Vereinbarung, konkreter Nutzung und den Interessen der abgebildeten Person ab.

Dokumentieren Sie die betroffenen URLs, Medien, Veröffentlichungszeitpunkte und den gewünschten Umfang der Entfernung. Prüfen Sie danach, ob eine Vertragsregel, eine konkrete Freigabe oder § 78 UrhG die weitere Nutzung berührt.

03

Eine neue Kampagne braucht eine eigene Rechtekette und eine klare Freigabe für Zweck und Reichweite.

Ordnen Sie neues Motiv, Begleittext, Sponsor, Medien, Gebiet, Laufzeit und Bearbeitung. Prüfen Sie die Rechte der abgebildeten Person und am konkreten Foto getrennt.

04

Für die Auslegung zählt die vollständige Vereinbarung mit ihren Anlagen und der dokumentierten Freigabe.

Sammeln Sie Spielervertrag, Nachträge, Bild- oder Lizenzvereinbarung, Freigabe-E-Mails und die konkrete Gestaltung. Markieren Sie widersprüchliche Angaben zu Dauer, Medien, Gebiet und Weitergabe.

Vertrag und Vereinswechsel gemeinsam lesen

Ein Spieler kann den Verein wechseln, während bereits produzierte Fotos, Videos, Plakate oder digitale Werbemittel weiter abrufbar sind. Ob diese Nutzung endet, fortbesteht oder angepasst werden muss, ergibt sich aus der konkreten Lizenz und ihrer Einbettung in den Spielervertrag. Der Wechsel allein liefert dafür keine vollständige Antwort.

Für die Auslegung sind nach § 914 ABGB die Absicht der Parteien und die Übung des redlichen Verkehrs maßgeblich. § 915 ABGB enthält ergänzende Regeln für verbleibende Zweifel. Deshalb sollten Vertragswortlaut, Verhandlungen, Anlagen und spätere Freigaben zusammen betrachtet werden.

Besonders wichtig sind Vertragspartner und Nutzungsberechtigte. Der alte Verein kann eine Kampagne beauftragt haben, während ein Sponsor, eine Agentur oder ein Plattformbetreiber das Material veröffentlicht. Diese Rollen müssen bei der Prüfung der Nachwirkung getrennt bleiben.

Alte Kampagnen nach dem Wechsel erfassen

Eine Kampagne besteht oft aus mehreren Einzelveröffentlichungen. Dazu zählen bezahlte Anzeigen, Website-Banner, Social-Media-Beiträge, Newsletter, Shopseiten, Plakate und bereits produzierte Verpackungen. Für jede Nutzung sollten Motiv, Text, Kanal, Gebiet, Zeitraum und verantwortliche Stelle festgehalten werden.

Aktive Werbung verlangt eine andere Entscheidung als ein alter Spielbericht im Archiv. Bei einer bezahlten Ausspielung können neue Impressionen entstehen, bei einem Archivbeitrag steht die fortdauernde Abrufbarkeit im Vordergrund. Restbestände und bereits gedruckte Medien brauchen wiederum eine eigene praktische und vertragliche Bewertung.

Eine zentrale Kampagnenliste verhindert, dass einzelne Plattformen übersehen werden. Sie sollte den Status jeder Nutzung zeigen: aktiv, pausiert, entfernt, archiviert oder für eine neue Freigabe vorgemerkt. Screenshots und Zeitpunkte sichern den damaligen Zustand.

Löschung, Deaktivierung und Archiv unterscheiden

Der Wunsch nach Entfernung kann verschiedene Maßnahmen meinen. Eine Anzeige wird gestoppt, eine Shopseite wird deaktiviert, ein Social-Media-Beitrag wird gelöscht oder ein Spielbericht bleibt in einem historischen Archiv. Diese Schritte sollten in der Vereinbarung und in der praktischen Umsetzung genau bezeichnet werden.

§ 78 UrhG schützt die berechtigten Interessen der abgebildeten Person bei der Veröffentlichung eines Bildnisses. Die Norm ersetzt keine Vertragsauslegung und führt nicht zu einer pauschalen Löschung jeder älteren Aufnahme. Für die Beurteilung zählen Inhalt, Kontext, Art der Veröffentlichung, Vereinbarung und die konkreten Interessen.

Wer eine Entfernung verlangt, sollte den betroffenen Inhalt mit URL, Screenshot und Veröffentlichungsdatum benennen. Der Verein oder der beauftragte Dienstleister kann dann festhalten, welche Maßnahme umgesetzt wurde und ob Kopien bei Agenturen, Plattformen oder Druckdienstleistern gesondert berücksichtigt werden müssen.

Nachlizenzierung und neue Beteiligte prüfen

Eine neue Nutzung nach dem Vereinswechsel braucht eine eigenständige Prüfung. Das gilt etwa für eine Kampagne des neuen Vereins, eine Weiterverwendung durch einen neuen Sponsor oder eine Fortsetzung mit verändertem Text. Die ursprüngliche Freigabe lässt sich nicht ohne Weiteres auf einen neuen Zweck oder einen neuen Vertragspartner übertragen.

Neben der Zustimmung der abgebildeten Person ist die Rechtekette am konkreten Foto zu klären. Die Fotografin oder der Fotograf kann eigene urheberrechtliche Befugnisse haben. Zusätzlich können Verein, Sponsor und Agentur über Bearbeitung, Weitergabe und technische Ausspielung bestimmen. Jede Rolle sollte in den Unterlagen sichtbar sein.

Eine Nachlizenzierung sollte Motiv, Zweck, Medien, Gebiet, Dauer, Bearbeitungsrechte, beteiligte Dritte und Vergütung festlegen. Auch die Entfernung nach Ablauf und die Behandlung bereits produzierter Werbemittel gehören in die Vereinbarung.

Übergabe und Freigaben dokumentieren

Beim Wechsel sollten Spieler, alter Verein, neuer Verein und beteiligte Partner eine gemeinsame Übergabeliste erstellen. Sie kann alte Kampagnen, laufende Verträge, Freigaben, verwendete Motive, Abläufe zur Entfernung und offene Abrechnungen enthalten. So lässt sich später nachvollziehen, wer welche Nutzung kannte und bearbeitete.

Eine Freigabe sollte sich auf eine konkrete Version beziehen. Motiv, Text, Kanal, Gebiet, Laufzeit und Bearbeitung müssen erkennbar sein. Ein allgemeiner Hinweis auf Vermarktungsrechte lässt offen, ob eine neue Produktwerbung oder ein veränderter Sponsorauftritt erfasst ist.

Bei strittigen Punkten hilft eine chronologische Darstellung. Ordnen Sie Vereinswechsel, Vertragsende, Kampagnenstart, Änderungswünsche und tatsächliche Entfernung nach Datum. Die Chronologie trennt eine alte Nutzung von einer später geplanten Nachlizenzierung.

Welche Unterlagen für die Prüfung wichtig sind

Für eine belastbare Einordnung brauchen Sie den Spielervertrag mit Nachträgen, gesonderte Bild- oder Lizenzvereinbarungen, Freigaben, Kampagnenentwürfe und eine Liste der eingesetzten Medien. Ergänzend helfen URLs, Screenshots, Veröffentlichungszeitpunkte, Agenturaufträge, Sponsorvereinbarungen und Unterlagen zu Restbeständen.

Der Beitrag Bildrechte und Social Media im Spielervertrag grenzt Vereinskanäle, Sponsorwerbung und private Nutzung ab. Für weitere Vertragsfragen beim Vereinswechsel ist der Beitrag zur Ausstiegsklausel im Profifußball eine passende Ergänzung.

Neue Beiträge und rechtliche Hinweise der Kanzlei erhalten Sie mit BRANDaktuellen Rechtsnews. Wenn Sie alte Kampagnen, eine Löschungsaufforderung oder eine Nachlizenzierung prüfen lassen möchten, übermitteln Sie die Vereinbarung und eine kurze Chronologie. Mag. Bernhard Brandauer, Rechtsanwalt, klärt mit Ihnen die nächsten sinnvollen Schritte.

Häufige Fragen zu Bildrechten nach dem Vereinswechsel

Endet die Bildlizenz mit dem Vereinswechsel?
Das lässt sich nicht allgemein beantworten. Maßgeblich sind Zweck, Dauer, Medien, Vertragspartner, Nachwirkung und die konkrete weitere Nutzung.

Muss der alte Verein alle Bilder sofort löschen?
Eine sofortige vollständige Löschung folgt nicht automatisch aus jedem Wechsel. Aktive Werbung, Archive, Shopseiten und gedruckte Restbestände sind anhand der Vereinbarung und der konkreten Interessen getrennt zu prüfen.

Darf der neue Verein ein altes Spielerfoto verwenden?
Eine neue Nutzung braucht eine eigene Rechteprüfung. Sie kann eine Freigabe der abgebildeten Person sowie Rechte am konkreten Foto und eine klare Regelung zu Zweck, Medien und Dauer erfordern.

Was gilt für eine bereits bezahlte Kampagne?
Erfassen Sie Ausspielung, Laufzeit, Gebiet, Vertragspartner und Änderungsmöglichkeiten. Danach lässt sich entscheiden, ob die Kampagne gestoppt, angepasst, entfernt oder bis zu einem vereinbarten Ende fortgeführt wird.

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