Spielervertrag

Freistellung vom Mannschaftstraining: Vergütung und Nachweis

Was gilt bei Freistellung vom Mannschaftstraining während des Spielervertrags? Vergütung, Leistungsbereitschaft und wichtige Nachweise im Überblick.

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Hinter jeder Mandatsbetreuung steht ein eingespieltes Team aus Rechtsanwälten, Juristen und Spezialisten. Fragen zum Spielervertrag prüfen wir mit Blick auf Vertrag, Beweise, Fristen und wirtschaftliche Folgen.

14. August 2026 · Mag. Bernhard Brandauer, Rechtsanwalt

Ein Verein kann einen Spieler vom Mannschaftstraining ausschließen, obwohl der Spielervertrag weiterläuft. Für den Spieler stellt sich dann sofort die Frage, ob die Vergütung weiterläuft, wie die eigene Leistungsbereitschaft nachgewiesen wird und ob die Maßnahme nur eine sportliche Entscheidung oder ein Eingriff in vertragliche Rechte ist.

Die Freistellung vom Mannschaftstraining ist nicht dasselbe wie die Nichtaufstellung für ein Spiel. Entscheidend sind die konkrete Anweisung, der Grund, die Dauer, die bisherige Vertragspraxis und die Frage, ob der Spieler seine Leistung weiterhin anbieten kann.

Kurze Einordnung

Was beschreibt Ihre Situation am besten?

Wählen Sie die Ausgangslage, die Ihrem Fall am nächsten kommt. Die Einordnung zeigt, welche Unterlagen Sie zuerst ordnen sollten.

Sie können Ihre Situation gleich hier weiterleiten.

01 Frage 1

Aus welcher Rolle prüfen Sie die Freistellung?

Ergebnis

Ihre Einschätzung

01

Bei einem Trainingsausschluss sind Anweisung, Leistungsangebot und Vergütung besonders wichtig.

Sichern Sie die Freistellungsanweisung, bieten Sie Ihre Leistung nachvollziehbar an und dokumentieren Sie, wann Sie trainieren wollten. Ordnen Sie Vertrag, Nachträge und Abrechnungen dazu.

02

Die bloße Nichtaufstellung ist zunächst von einem Trainingsausschluss zu unterscheiden.

Ordnen Sie Spieltagskader, Trainingszugang und vertragliche Zusagen getrennt. Erst die tatsächliche Einschränkung zeigt, ob neben der sportlichen Auswahl eine Vertragsfrage entsteht.

03

Bei Krankheit oder Verletzung gelten andere Prüfungsfragen als bei einer einseitigen Freistellung durch den Verein.

Trennen Sie medizinische Verhinderung, Arbeitsunfähigkeit und die Anweisung des Vereins. Sichern Sie die erforderlichen Nachweise, ohne mehr Gesundheitsdaten weiterzugeben als für die Prüfung nötig sind.

Freistellung und Nichtaufstellung rechtlich trennen

Ein Trainer kann entscheiden, welcher Spieler in einem Spielkader steht. Diese sportliche Auswahl sagt für sich allein noch nicht, dass der Verein die Arbeitsleistung nicht annimmt. Etwas anderes kann gelten, wenn der Spieler dauerhaft nicht mehr mittrainieren darf, keinen Zugang zu den vereinbarten Einrichtungen erhält oder ausdrücklich von jeder Leistungserbringung ausgeschlossen wird.

Für die Einordnung zählt daher nicht nur die Überschrift der Maßnahme. Prüfen Sie, ob der Spieler weiterhin zu Trainingszeiten erscheinen soll, ob individuelle Einheiten angeboten werden, ob ein Zugang zu medizinischer Betreuung besteht und ob der Verein eine konkrete Weisung erteilt hat. Auch eine zunächst kurze Maßnahme kann durch ihre Dauer und Durchführung an Bedeutung gewinnen.

Die vertragliche Grundlage ist ebenfalls wichtig. Der Spielervertrag kann Trainingspflichten, Betreuung, Einsatzbedingungen, Verhaltensregeln und Ansprechpersonen vorsehen. Eine allgemeine sportliche Entscheidungsfreiheit ersetzt nicht automatisch jede vertragliche Pflicht des Vereins.

Vergütung bei Annahmeverzug nach § 1155 ABGB

§ 1155 Abs 1 ABGB knüpft den Entgeltanspruch daran, dass der Dienstnehmer zur Leistung bereit war und durch Umstände auf Seite des Dienstgebers daran gehindert wurde. Für einen Spieler bedeutet das: Die eigene Bereitschaft sollte nicht nur innerlich bestehen, sondern nach außen erkennbar und beweisbar sein. Eine einseitige Trainingsfreistellung beantwortet die Vergütungsfrage daher nicht automatisch in die eine oder andere Richtung.

Bei der Prüfung werden die konkrete Tätigkeit, der Vertrag, die Anweisung des Vereins und die tatsächliche Möglichkeit einer Leistungserbringung zusammengeführt. Nach § 1155 ABGB sind außerdem ersparte Aufwendungen sowie ein anderweitig erworbener oder absichtlich nicht erworbener Verdienst zu berücksichtigen. Daraus folgt keine pauschale Kürzung. Es kommt auf die tatsächlichen Umstände und die rechtliche Einordnung an.

Eine Abrechnung sollte deshalb nicht isoliert betrachtet werden. Vergleichen Sie Grundvergütung, Sachleistungen, Prämien, Abzüge und den Zeitraum der Freistellung mit dem Vertrag und seinen Nachträgen. Die passende Schwerpunktseite zu Vertrag und Vergütung bietet dazu eine weiterführende Orientierung.

Leistungsbereitschaft und Trainingsangebot dokumentieren

Wer vom Training ausgeschlossen wird, sollte die eigene Leistungsbereitschaft sachlich festhalten. Geeignet sind eine klare Nachricht, ein dokumentiertes Erscheinen am vereinbarten Ort, die Bitte um eine konkrete Trainingsmöglichkeit oder eine schriftliche Nachfrage nach den nächsten Anweisungen. Der Inhalt muss zum Vertrag und zur tatsächlichen Situation passen.

Vermeiden Sie widersprüchliche Signale. Wer einerseits die Leistung anbietet und andererseits ohne Erklärung nicht erscheint, erschwert die spätere Rekonstruktion. Umgekehrt muss ein Spieler eine unzulässige oder riskante Anweisung nicht durch eigenmächtiges Betreten gesperrter Bereiche provozieren. Die Kommunikation sollte zeigen, dass die Leistung angeboten wird und der Verein über die weitere Organisation entscheiden soll.

Auch der Verein sollte eine Freistellung klar kommunizieren. Dauer, Grund, Ansprechpartner, Trainingsalternative, medizinische Betreuung und Vergütungsabwicklung dürfen nicht in widersprüchlichen Einzelmitteilungen stehen. Eine nachvollziehbare Dokumentation schützt beide Seiten vor späteren Missverständnissen.

Krankheit oder Verletzung gesondert prüfen

Wird die fehlende Teilnahme mit Krankheit oder Verletzung begründet, verschiebt sich die Prüfung. Für Angestellte enthält § 8 AngG Regeln zur Entgeltfortzahlung bei Dienstverhinderung durch Krankheit oder Unglücksfall. Diese Regelung ist von einer Freistellung zu unterscheiden, die der Verein ohne krankheitsbedingte Verhinderung ausspricht.

In der Praxis können beide Sachverhalte zusammentreffen. Ein Spieler kann krankgemeldet sein und zugleich eine Anweisung erhalten, nicht am Mannschaftstraining teilzunehmen. Dann müssen Arbeitsunfähigkeit, medizinischer Nachweis, Vereinsanweisung und die Frage der zulässigen Informationsweitergabe getrennt erfasst werden.

Gesundheitsdaten gehören nicht ungezielt in Mannschaftschats oder öffentliche Stellungnahmen. Für die rechtliche Prüfung genügt häufig zunächst die Information, dass eine Arbeitsverhinderung besteht und für welchen Zeitraum ein Nachweis vorliegt. Medizinische Einzelheiten sollten nur an die dafür zuständige Stelle gelangen.

Welche Nachweise für die Prüfung besonders zählen

Sichern Sie den unterschriebenen Spielervertrag mit allen Nachträgen. Dazu kommen die Freistellungsanweisung, Nachrichten mit Trainern oder Funktionären, Trainingspläne, Zugangsdaten, Anwesenheitsnachweise, medizinische Bescheinigungen, Abrechnungen und Zahlungsbelege. Ein Kalender mit Datum, Uhrzeit, Ort, Ansprechpartner und konkreter Anweisung kann die Ereignisse übersichtlich machen.

Wichtig ist die zeitliche Reihenfolge. Wann wurde die Freistellung ausgesprochen? Wurde eine Begründung genannt? Hat der Spieler seine Leistung angeboten? Gab es ein alternatives Training oder eine individuelle Betreuung? Wurde die Vergütung weiter abgerechnet? Eine kurze Chronologie beantwortet diese Fragen besser als eine Sammlung einzelner Bildschirmfotos.

Für Fragen zum Vertragsende oder zu einer behaupteten Pflichtverletzung ist die Schwerpunktseite zu Kündigung und Konflikten ein passender weiterer Einstieg. Den Bereich mit Rechnern und Checks können Sie nutzen, um die Unterlagen für ein Gespräch zu ordnen.

Häufige Fehler bei der Trainingsfreistellung vermeiden

Nur die Nichtaufstellung dokumentieren: Ein Spieltagskader zeigt nicht, ob der Zugang zum Training untersagt war. Trainingspläne, Anweisungen und Alternativen müssen getrennt festgehalten werden.

Die Vergütung sofort als beendet ansehen: Eine Freistellung beendet den laufenden Vertrag nicht automatisch. Vertragsinhalt, Leistungsbereitschaft und Grund der Verhinderung sind vorher zu prüfen.

Leistungsbereitschaft nur mündlich erklären: Eine sachliche Nachricht mit Datum und Bezug zur konkreten Anweisung schafft eine bessere Prüfspur als ein späteres Erinnerungsprotokoll allein.

Krankheit und Vereinsanweisung vermischen: Arbeitsunfähigkeit und ein einseitiger Trainingsausschluss können unterschiedliche Rechtsfragen auslösen. Beide Vorgänge sollten getrennt beschrieben werden.

Öffentlich eskalieren: Vorwürfe in sozialen Medien ersetzen keine geordnete Vertragsprüfung. Sichern Sie zuerst die Dokumente und stimmen Sie weitere Kommunikation auf das angestrebte Ziel ab.

Häufige Fragen zur Freistellung vom Training

Muss der Verein die Vergütung während der Trainingsfreistellung weiterzahlen?
Das lässt sich nicht ohne Vertrag und Sachverhalt beantworten. § 1155 ABGB kann relevant sein, wenn der Spieler leistungsbereit war und durch Umstände aus der Sphäre des Vereins an der Leistung gehindert wurde. Die konkrete Abrechnung und mögliche Anrechnungstatbestände müssen geprüft werden.

Ist die Nichtaufstellung bereits eine Vertragsverletzung?
Die bloße sportliche Auswahlentscheidung ist von einem Ausschluss vom Training oder vom Zugang zu vertraglich zugesagten Leistungen zu unterscheiden. Erst die tatsächliche Maßnahme und der Vertrag zeigen, welche Prüfung erforderlich ist.

Wie soll ein Spieler seine Leistungsbereitschaft zeigen?
Eine sachliche schriftliche Erklärung, ein nachvollziehbares Leistungsangebot und eine geordnete Dokumentation der Anweisungen können hilfreich sein. Eigenmächtige Handlungen oder öffentliche Vorwürfe schaffen dagegen oft zusätzliche Risiken.

Was gilt bei einer Freistellung wegen Verletzung?
Dann sind Arbeitsunfähigkeit und Entgeltfortzahlung gesondert zu prüfen. Bei Angestellten kann § 8 AngG relevant sein. Die medizinischen Nachweise sollten vertraulich und nur im erforderlichen Umfang weitergegeben werden.

Kann die Freistellung automatisch zur Kündigung führen?
Nein. Ein Trainingsausschluss beendet den Spielervertrag nicht automatisch. Eine Kündigung, ein Rücktritt oder eine einvernehmliche Auflösung brauchen eine eigene Prüfung der Vertragsklauseln und des konkreten Pflichtverstoßes.

Das Wichtigste für die nächsten Schritte

Ordnen Sie zuerst Vertrag, Nachträge, Freistellungsanweisung und Abrechnungen. Halten Sie fest, ob der Spieler weiter trainieren wollte, welche Antwort der Verein gegeben hat und welche konkrete Einschränkung tatsächlich bestand. Trennen Sie die sportliche Nichtaufstellung vom Zugang zum Training.

Danach lässt sich die Vergütungsfrage anhand von § 1155 ABGB und bei Krankheit oder Unfall anhand der einschlägigen Entgeltfortzahlungsregeln einordnen. Entscheidend sind nicht einzelne Schlagworte, sondern die Kombination aus Vertrag, Verhalten beider Seiten und belegbarem Ablauf.

Kontakt zur Kanzlei
Wenn Sie eine Freistellung vom Mannschaftstraining, eine offene Vergütung oder die Kommunikation mit dem Verein prüfen lassen möchten, übermitteln Sie den Vertrag mit Nachträgen und eine kurze Chronologie. Mag. Bernhard Brandauer, Rechtsanwalt, klärt mit Ihnen die nächsten sinnvollen Schritte.

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