Darf der Verein jeden Medienauftritt eines Profifußballers verbieten?
Das lässt sich nicht pauschal beantworten. Maßgeblich sind der Vertrag, der konkrete Anlass, der Zweck der Klausel und die Interessen des Spielers. Eine Regel für Vereinskommunikation erfasst nicht automatisch jede private Einladung.
Entsteht bei einem nicht genehmigten Interview automatisch eine Vertragsstrafe?
Nein. Zuerst muss feststehen, dass eine bestimmte Pflicht bestand und durch den konkreten Auftritt verletzt wurde. Danach sind die vereinbarte Höhe und die Voraussetzungen des § 1336 ABGB zu prüfen.
Kann eine überhöhte Vertragsstrafe herabgesetzt werden?
§ 1336 Abs 2 ABGB sieht eine richterliche Mäßigung eines übermäßigen Betrags auf Antrag des Schuldners vor. Ob die Voraussetzungen erfüllt sind, hängt vom Vertrag und vom gesamten Sachverhalt ab.
Welche Unterlagen sollte ein Spieler bei einer Auseinandersetzung sichern?
Wichtig sind der Vertrag mit Nachträgen, die Einladung, Freigaben oder Absagen, Nachrichten, der konkrete Inhalt des Auftritts, die Strafrechnung und eine kurze Chronologie.