Welche Voraussetzungen gelten für den Anspruch nach § 15h MSchG?
Das Dienstverhältnis muss beim Antritt grundsätzlich ununterbrochen drei Jahre gedauert haben. Außerdem muss die Dienstnehmerin in einem Betrieb mit mehr als 20 Beschäftigten arbeiten, sofern keine Betriebsvereinbarung nach § 15h Abs 4 greift. Die Wochenarbeitszeit muss um mindestens 20 Prozent sinken und zwölf Stunden erreichen.
Kann die Spielerin bestimmte Trainingstage oder Nachmittage freihalten?
Die Lage der Teilzeit ist zu vereinbaren. Dabei sind die betrieblichen Interessen und die Interessen der Dienstnehmerin zu berücksichtigen. Ein konkretes Betreuungsfenster kann daher Teil der Planung sein, muss aber mit dem Spielervertrag und dem Saisonbetrieb abgestimmt werden.
Reicht eine geringere Wochenarbeitszeit ohne Saisonplan?
Für die praktische Umsetzung reicht die Stundenangabe allein meist nicht. Beginn, Dauer, Ausmaß und Lage sollten mit Training, Spielen, Reisen und weiteren Pflichtterminen verbunden werden.
Was ist möglich, wenn der Anspruch nach § 15h nicht besteht?
Nach § 15i MSchG kann bis zum Ablauf des achten Lebensjahres des Kindes eine Teilzeit vereinbart werden. Auch dann gelten die Bandbreite mit mindestens 20 Prozent Reduktion und zwölf Wochenstunden sowie die Vereinbarung von Beginn, Dauer, Ausmaß und Lage.
Verlängert Elternteilzeit automatisch den Spielervertrag?
Die Elternteilzeit regelt die Arbeitszeit. Eine automatische Verlängerung der Vertragslaufzeit folgt daraus nicht. Laufzeit, Optionen und allfällige Änderungen müssen im Spielervertrag gesondert geprüft werden.