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Verletzungsbedingte Nichtverfügbarkeit: Entgeltfortzahlung im Profivertrag

Ein Spieler fällt verletzt aus und der Verein kürzt das Entgelt. Entgeltfortzahlung, Behandlung, Kontrolle und Mitwirkung im Profivertrag einordnen.

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Hinter jeder Mandatsbetreuung steht ein eingespieltes Team aus Rechtsanwälten, Juristen und Spezialisten. Fragen zum Spielervertrag prüfen wir mit Blick auf Vertrag, Beweise, Fristen und wirtschaftliche Folgen.

20. September 2026 · Mag. Bernhard Brandauer, Rechtsanwalt

Fällt ein Profispieler verletzungsbedingt aus, hängt die Entgeltfortzahlung von der rechtlichen Einordnung des Vertrags, der Ursache der Dienstverhinderung und den konkreten Zahlungsbestandteilen ab. Eine Verletzung beendet das Entgelt nicht automatisch, sie führt aber auch nicht zu einer pauschalen Weiterzahlung jedes variablen Anspruchs.

§ 1154 ABGB regelt vor allem, wann Entgelt zu entrichten ist. Für die Fortzahlung bei Krankheit oder Unglücksfall kann § 2 EFZG maßgeblich sein, wenn dessen persönlicher und sachlicher Anwendungsbereich eröffnet ist. Behandlung, Kontrollrechte und zumutbare Mitwirkung müssen daneben am Vertrag und am tatsächlichen Ablauf geprüft werden.

Kurze Einordnung

Welche Situation beschreibt Ihren Fall?

Wählen Sie die Ausgangslage, die Ihrem Fall am nächsten kommt. Das Ergebnis zeigt, welche Unterlagen Sie zuerst ordnen sollten.

Sie können Ihre Situation gleich hier weiterleiten.

01 Frage 1

Aus welcher Rolle prüfen Sie den verletzungsbedingten Ausfall?

Ergebnis

Ihre Einschätzung

01

Meldung, Arbeitsunfähigkeit und die weitere Betreuung sollten zeitlich nachvollziehbar sein.

Sichern Sie den Vertrag, die erste ärztliche Bestätigung und die Mitteilung an den Verein. Halten Sie fest, ab wann der Spieler nicht einsatzfähig ist, welche Kontaktperson zuständig ist und welche nächsten Untersuchungstermine vereinbart wurden.

02

Fixes Entgelt, Prämien, Sachleistungen und Fälligkeit brauchen eine getrennte Prüfung.

Vergleichen Sie den vollständigen Spielervertrag mit Nachträgen, Abrechnungen und Zahlungsbelegen. Markieren Sie den verletzungsbedingten Zeitraum und trennen Sie bereits verdientes Entgelt von Ansprüchen, die an einen künftigen Einsatz oder ein besonderes Ziel anknüpfen.

03

Die konkrete Vertragsregel und die Zumutbarkeit der verlangten Mitwirkung sind entscheidend.

Ordnen Sie Behandlungsvorgaben, Untersuchungstermine, ärztliche Empfehlungen und Nachrichten des Vereins. Prüfen Sie, ob eine Maßnahme medizinisch abgestimmt, vertraglich gedeckt und für den Spieler zumutbar war.

Verletzung und Vertragsverhältnis zuerst einordnen

Ein Spielervertrag kann arbeitsrechtliche, dienstvertragliche und sportrechtliche Elemente verbinden. Für die Entgeltfortzahlung ist deshalb zuerst festzustellen, welche Rechtsgrundlagen auf das konkrete Verhältnis anwendbar sind. Die Bezeichnung im Vertrag allein beantwortet diese Frage nicht. Entscheidend sind der Inhalt der Pflichten, die organisatorische Einbindung und die tatsächliche Durchführung.

Eine Verletzung ist von einer sportlichen Nichtaufstellung, einer Freistellung vom Mannschaftstraining und einer Suspendierung zu unterscheiden. Bei einer Verletzung steht die gesundheitlich bedingte Verhinderung im Vordergrund. Bei einer Freistellung durch den Verein geht es um die Annahme der Leistung und die Weisungslage. Eine Dopingmaßnahme folgt wiederum eigenen Regeln. Diese Fälle dürfen in der Abrechnung nicht vermischt werden.

Der Vertrag sollte festhalten, wer eine Verletzung meldet, welche Nachweise erforderlich sind, wer die medizinische Betreuung koordiniert und wie die Rückkehr in Training und Spielbetrieb erfolgt. Fehlt eine klare Regel, muss der tatsächliche Ablauf anhand von Nachrichten, Terminen und Abrechnungen rekonstruiert werden.

§ 1154 ABGB und die Fälligkeit des Entgelts

§ 1154 Abs 1 ABGB bestimmt, dass Entgelt grundsätzlich nach Leistung der Dienste zu entrichten ist, wenn nichts anderes vereinbart oder bei Diensten dieser Art üblich ist. Bei einer monatlichen Bemessung ist das Entgelt nach Abs 2 am Ende des einzelnen Zeitraums fällig. Bereits verdientes Entgelt wird nach Abs 3 mit der Beendigung des Dienstverhältnisses fällig.

Die Norm beantwortet damit vor allem den Zahlungstermin. Sie ist von der vorgelagerten Frage zu trennen, ob während der Verletzung ein Anspruch auf Entgeltfortzahlung besteht. Bereits entstandene Ansprüche dürfen nicht mit künftigen Einsatzprämien oder noch nicht erfüllten Zielbedingungen in einen Topf gelegt werden.

Für die erste Prüfung erstellen Sie eine Abrechnung nach Zeiträumen. Ordnen Sie Grundvergütung, bereits verdiente Prämien, Sachleistungen, Aufwandsersatz und Abzüge jeweils einer Vertragsklausel zu. Die Schwerpunktseite zu Vertrag, Vergütung und Prämien bietet dazu eine weiterführende Orientierung.

Entgeltfortzahlung nach § 2 EFZG prüfen

§ 2 Abs 1 EFZG sieht für einen Arbeitnehmer, der nach Antritt des Dienstes durch Krankheit oder Unglücksfall an der Arbeitsleistung verhindert ist, einen Anspruch auf Entgelt bis zu sechs Wochen vor. Voraussetzung ist unter anderem, dass die Verhinderung nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt wurde. Bei längerer ununterbrochener Beschäftigungsdauer erhöht sich der volle Bezugszeitraum auf acht, zehn oder zwölf Wochen. Danach sieht die Norm weitere vier Wochen mit halbem Entgelt vor.

Diese gesetzlichen Zeiträume dürfen nicht ungeprüft auf jeden Profivertrag übertragen werden. Zuerst ist der persönliche Anwendungsbereich festzustellen. Bei einem Arbeitsunfall oder einer Berufskrankheit im Sinn der gesetzlichen Unfallversicherung sieht § 2 Abs 5 EFZG eigene Bezugszeiträume vor. Auch die Vertragsdauer, frühere Dienstzeiten beim selben Arbeitgeber, die konkrete Ursache und eine allfällige kollektivvertragliche oder vertragliche Regelung können für die Einordnung wichtig sein.

Eine ärztlich bestätigte Verletzung belegt die gesundheitliche Verhinderung für den bescheinigten Zeitraum. Sie ersetzt keine Prüfung der Abrechnung. Der Verein muss die Entgeltbestandteile anhand der anwendbaren Regel bestimmen. Der Spieler sollte die Meldung und die erforderlichen Nachweise rechtzeitig übermitteln und Änderungen des Gesundheitszustands geordnet mitteilen.

Behandlung, Kontrollrechte und Gesundheitsdaten

Der Verein darf ein berechtigtes Interesse daran haben, die Arbeitsfähigkeit und den voraussichtlichen Wiedereinstieg zu planen. Wie Untersuchungen, Befunde und Rückfragen ablaufen, sollte sich aus dem Vertrag, einer medizinischen Betreuungsregel oder einer abgestimmten Anweisung ergeben. Eine pauschale Forderung nach sämtlichen medizinischen Unterlagen beschreibt noch kein angemessenes Kontrollverfahren.

Für die Abrechnung reicht häufig zunächst die Information, dass eine Arbeitsverhinderung besteht und welchen Zeitraum der Nachweis abdeckt. Die Diagnose und ausführliche Befunde gehören an die zuständige medizinische Stelle. Im Mannschaftschat, in öffentlichen Stellungnahmen oder in einer allgemeinen Personalablage haben sie keinen Platz.

Spieler und Verein sollten eine Untersuchung mit Datum, Zweck, zuständiger Stelle und Ergebnis der Arbeitsfähigkeitsbeurteilung dokumentieren. Wird eine zweite Untersuchung verlangt, sind Anlass und Ablauf zu klären. Ein Kontrollrecht darf die notwendige Behandlung unterstützen und die Rückkehr planen. Es darf nicht dazu führen, dass medizinische Informationen unkontrolliert weitergegeben werden.

Zumutbare Mitwirkung während der Verletzung

Während der Verletzung bleibt die Zusammenarbeit zwischen Spieler und Verein wichtig. Der Spieler sollte vereinbarte Meldungen abgeben, Untersuchungstermine wahrnehmen und medizinische Vorgaben beachten, soweit sie fachlich begründet und zumutbar sind. Der Verein muss seinerseits klare Ansprechpartner nennen und darf die Kommunikation nicht auf widersprüchliche Einzelanweisungen verteilen.

Eine Mitwirkungspflicht bedeutet nicht, jede gewünschte Maßnahme ohne Prüfung hinzunehmen. Bei einer Behandlung, Reise oder Belastung sind Gesundheitszustand, ärztliche Empfehlung, Vertragsregel und konkrete Sicherheitsfrage zusammenzusehen. Der Spieler sollte Bedenken frühzeitig schriftlich mitteilen und eine medizinisch nachvollziehbare Alternative ansprechen.

Für die spätere Beurteilung ist die Reihenfolge entscheidend: Welche Verletzung lag vor? Welche Empfehlung gab es? Welche Maßnahme verlangte der Verein? Was wurde gemeldet? Welche Antwort folgte? Eine kurze Chronologie zeigt, ob es um eine berechtigte Organisationsfrage, eine unklare Weisung oder einen Streit über die Arbeitsfähigkeit geht.

Fixum, Prämien und Sachleistungen getrennt prüfen

Die monatliche Grundvergütung ist anders zu behandeln als eine Prämie, die an einen künftigen Einsatz, eine bestimmte Zahl von Spielen oder ein sportliches Ziel anknüpft. Eine Verletzung kann den tatsächlichen Einsatz verhindern. Daraus folgt für eine variable Leistung erst nach Prüfung der jeweiligen Klausel, des Messzeitraums und einer möglichen Ausfallregel ein Ergebnis.

Auch Sachleistungen und Aufwandsersatz brauchen eine eigene Zuordnung. Eine Vereinswohnung, ein Fahrzeug oder eine Versicherungsleistung kann an den laufenden Vertrag, an die tatsächliche Nutzung oder an besondere Voraussetzungen geknüpft sein. Eine pauschale Kürzung der gesamten Abrechnung verwischt diese Unterschiede. Den Vergütungs-Check für Spielerverträge können Sie nutzen, um die einzelnen Positionen für ein Gespräch zu ordnen.

Soll die Verletzung mit einem Vereinswechsel oder einer Vertragsbeendigung verbunden werden, sind die dafür geltenden Klauseln getrennt zu prüfen. Die Informationen zur Ausstiegsklausel im Profifußball helfen bei der Einordnung eines möglichen Wechsels. Bildrechte und andere Nebenpflichten können trotz einer Verletzung eigene Fragen aufwerfen, die der Beitrag zu Bildrechten und Social Media im Spielervertrag behandelt.

Wann Kürzung oder Einstellung näher zu prüfen sind

Eine Kürzung darf nicht allein mit dem Wort „Verletzung“ begründet werden. Zu prüfen sind die anwendbare Entgeltfortzahlungsregel, der Zeitraum der Arbeitsverhinderung, die vertragliche Abrechnung und die Frage, ob ein Anspruch bereits verdient war. Erst danach lässt sich beurteilen, ob eine Position fehlt oder ob sie erst bei einem späteren Ereignis entstehen konnte.

Besondere Fragen können sich stellen, wenn die Verhinderung vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt wurde, wenn ein Nachweis fehlt oder wenn der Spieler eine klare und zumutbare Mitwirkung verweigert. Solche Gründe dürfen nicht pauschal unterstellt werden. Der Verein sollte die konkrete Tatsachengrundlage und die betroffene Vertragsposition benennen.

Die Freistellung vom Mannschaftstraining ist von einem verletzungsbedingten Ausfall zu unterscheiden. Bei der Freistellung geht es um eine Anweisung des Vereins und die angebotene Leistung. Bei der Verletzung geht es um die gesundheitliche Verhinderung und den dafür geltenden Nachweis. Die Abrechnung kann sich in beiden Fällen anders entwickeln.

Nachweise und Zeitablauf für die Prüfung

Für eine erste Prüfung brauchen Sie den vollständigen Spielervertrag mit allen Nachträgen, die medizinische Bestätigung im erforderlichen Umfang, die Verletzungsmeldung, Untersuchungstermine, Anweisungen des Vereins, Abrechnungen und Zahlungsbelege. Bei einer variablen Vergütung kommen Einsatzdaten, Prämienregeln und die Saisonplanung hinzu.

Erstellen Sie einen Zeitstrahl mit Verletzungsereignis, erster Meldung, Beginn der Arbeitsunfähigkeit, Behandlungen, Kontrollterminen, Rückkehrversuchen, Abrechnung und Zahlung. Kennzeichnen Sie, welche Angabe aus welchem Dokument stammt. So wird sichtbar, ob der Streit die Ursache, den Zeitraum, die Behandlung, eine Mitwirkung oder die Berechnung betrifft.

Gesundheitsdaten sollten für die rechtliche Prüfung auf das erforderliche Maß beschränkt werden. Eine Bescheinigung über die Arbeitsunfähigkeit kann für die erste Einordnung genügen. Ausführliche Befunde gehören nur an jene Personen, die sie für Behandlung oder eine konkrete rechtliche Prüfung benötigen.

Häufige Fehler beim verletzungsbedingten Ausfall

§ 1154 ABGB mit Entgeltfortzahlung verwechseln: § 1154 ABGB ordnet vor allem die Entrichtung und Fälligkeit des Entgelts. Die Fortzahlung wegen Krankheit oder Unglücksfall braucht eine eigene Prüfung.

Die gesamte Abrechnung pauschal kürzen: Grundvergütung, bereits verdiente Prämien, künftige Einsatzprämien und Sachleistungen können unterschiedlichen Regeln folgen.

Nur die Diagnose weiterleiten: Für die erste Prüfung zählen häufig Beginn, Zeitraum und Arbeitsfähigkeit. Eine vollständige Krankengeschichte ist dafür nicht automatisch erforderlich.

Kontrolltermine unklar lassen: Datum, Zweck, zuständige Stelle und Ergebnis der Arbeitsfähigkeitsbeurteilung sollten nachvollziehbar bleiben.

Verletzung und Freistellung vermischen: Die gesundheitliche Verhinderung ist von einer einseitigen Anweisung des Vereins getrennt zu dokumentieren.

FAQ

Häufige Fragen zur Entgeltfortzahlung bei Verletzung

Wird das Gehalt eines Profispielers bei einer Verletzung automatisch weitergezahlt? +
Eine Verletzung beendet den Entgeltanspruch nicht automatisch. Ob und in welchem Umfang Entgeltfortzahlung besteht, hängt vom Vertragsverhältnis, vom anwendbaren Recht, vom Nachweis und von den einzelnen Entgeltbestandteilen ab.
Welche Bedeutung hat § 1154 ABGB bei einer Verletzung? +
§ 1154 ABGB betrifft vor allem die Entrichtung und Fälligkeit des Entgelts. Die Frage der Fortzahlung bei Krankheit oder Unglücksfall ist davon zu trennen und kann unter den Voraussetzungen des § 2 EFZG zu prüfen sein.
Darf der Verein eine Untersuchung verlangen? +
Das richtet sich nach dem Vertrag, der medizinischen Betreuung und dem konkreten Anlass. Zweck, zuständige Stelle, Umfang der Information und medizinische Zumutbarkeit sollten klar sein.
Bleiben Einsatzprämien während einer Verletzung geschuldet? +
Das hängt von der Prämienklausel, dem Messzeitraum und einer Regel für verletzungsbedingte Ausfälle ab. Eine pauschale Auszahlung oder Kürzung folgt aus der Verletzung allein nicht.
Welche Unterlagen sollte ein Spieler zuerst sichern? +
Ordnen Sie Vertrag und Nachträge, Verletzungsmeldung, erforderliche Arbeitsunfähigkeitsnachweise, Vereinsanweisungen, Abrechnungen, Zahlungsbelege und eine kurze Chronologie.

Die nächsten Schritte nach einer Verletzung

Sichern Sie zuerst Vertrag, Nachträge und die Mitteilung über die Verletzung. Ergänzen Sie den bescheinigten Zeitraum, die vereinbarten Untersuchungen, die Kommunikation mit dem Verein und die betroffenen Abrechnungspositionen. Halten Sie gesundheitliche Einzelheiten nur dort fest, wo sie für die konkrete Prüfung erforderlich sind.

Danach trennen Sie drei Fragen: Besteht eine Arbeitsverhinderung? Welche Regel zur Entgeltfortzahlung ist anwendbar? Welche Zahlung ist bereits verdient oder nach dem Vertrag an ein zukünftiges Ereignis gebunden? § 1154 ABGB und § 2 EFZG beantworten dabei unterschiedliche Teile der Prüfung.

Kontakt zur Kanzlei
Wenn Sie eine verletzungsbedingte Nichtverfügbarkeit, eine gekürzte Abrechnung oder Behandlungsvorgaben im Profivertrag prüfen lassen möchten, übermitteln Sie den Vertrag, die relevanten Nachweise und eine kurze Chronologie. Mag. Bernhard Brandauer, Rechtsanwalt, klärt mit Ihnen die nächsten sinnvollen Schritte. Aktuelle rechtliche Hinweise erhalten Sie über BRANDaktuelle Rechtsnews.

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